Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

• 1.Geltungsbereich
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Musikinstitut SOUND-OF-HARMONY Dresden/Radebeul, und dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, nachfolgend Schüler genannt.
• 2.Allgemeines
• Das Musikinstitut führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran, um das Erlernen des Gesangs oder Musizierens vermitteln. Weil das Erfolgserlebnis im Vordergrund steht, soll die Lehrkraft dem Lernenden unterstützend zur Seite stehen, um die Fertigkeiten, die zum Erwerb des eigenständigen Musizierens nötig sind, aktiv weiterzuvermitteln.
• 3. Anmeldung
• Die Anmeldung kann jederzeit persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der AGB ein. Diese werden Vertragsgegenstand. Der Unterrichtsvertrag wird mit der ersten Stunde wirksam.
• 4. Unterrichtsort
• Sind die Räume des Musikinstitutes sowie sämtliche von der Musikschule angemietete Räume in Partnereinrichtungen. Der Unterricht kann nach Vereinbarung auch in den Privaträumen des Schülers stattfinden.
• 5. Entgelt / Zahlungsweise
• Das Entgelt für den Musikunterricht ist ein Jahresentgelt und wird in 12 Raten gezahlt, die jeweils zu Beginn eines Monates bis zum 5. fällig werden. Es gilt die Gebührenordnung des Musikinstitutes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
• 6. Unterrichtszeiten / Ferien und Feiertage
• Der Unterricht findet während der Schulzeit der Allgemeinbildenden Schulen statt. Unterrichtstag und –zeit werden zwischen Lehrkraft und Schüler im Einvernehmen mit der Musikschule frei vereinbart (auch Samstag möglich – Grundlage sind 36 Jahreswochenstunden). Die Ferien – und Feiertagsordnung des Freistaates Sachsen gilt in vollem Umfang auch für die Musikschule. Während der Schulferien wird kein Musikunterricht erteilt. Ggf. werden Zusatzangebote wie Einzelunterricht oder Seminare in den Schulferien im Einzelfall durchgeführt.
• 7. Laufzeit / Beendigung des Unterrichtsvertrags
• Der Unterrichtsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann zum Schuljahresende (31.07.) mit einer Frist von 2 Monaten (31.05.) schriftlich gekündigt werden.
• Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist für beide Vertragsparteien bleibt davon unberührt. In der Grundstufe gilt der erste Monat als entgeltpflichtige Probezeit.
• 8. Unterrichts – / Probenausfall
• Nimmt der Schüler aus Gründen, die nicht von Seiten der Musikschule zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Musikschule gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
• Bei durch ein ärztliches Attest nachgewiesener, krankheitsbedingter Abwesenheit des Schülers/Teilnehmers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen kann ein Aussetzen der Entgelte beantragt werden, wenn der Antrag spätestens eine Woche nach Beginn der Krankheit gestellt wird.
• Bei Fehlen des Schülers gilt der Unterricht als erteilt (§615 BGB). Es besteht kein Anspruch darauf, den Unterricht nachzuholen.
• Unterrichtsstunden bzw. Proben, die aus Gründen, die die Lehrkraft oder die Musikschule zu vertreten haben, ausgefallen sind, werden in der Regel nachgeholt. Ein Anspruch auf  Rückvergütung besteht nicht.
• 9. Material
• Das Notenmaterial kann vom Musikinstitut gestellt werden. Die Ausgaben dafür werden separat vom Unterrichtsentgelt seitens der Schüler oder der Eltern abgegolten. Es dürfen ausdrücklich keine Noten kopiert werden und/oder zum Unterricht verwendet werden.
• 10. Veranstaltungen
• Die Musikschule strebt Musizierstunden und andere Auftrittsmöglichkeiten an. Die Schüler wirken hierbei unentgeltlich mit. Einnahmen aus Auftritten und Veranstaltungen verbleiben bei der Musikschule. Sie werden ausschließlich für Zwecke dieser Auftritte reinvestiert.
• 11.Werbung
• Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sind die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial durch die Musikschule erstellt und veröffentlicht (z.B. für Werbezwecke) wird. Die Rechte verbleiben bei der Musikschule.
• 12. Sonstiges
• Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Musikschule. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise richtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, insbesondere bleibt der Unterrichtsvertrag wirksam.
• 13. Datenschutz
• Alle im Aufnahmeantrag aufgeführten Daten dürfen von Musikschulleitern und/oder Lehrkräften zum Zweck der Unterrichtsorganisation und -durchführung mitgeführt werden. Im besonderen gilt dies auch für Telefonnummern im Handy und Mitteilungen über Whats App.